• Klasse A2

    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2kW/kg nicht übersteigt.
    Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

    Mindestalter: 18 Jahre
    Eingeschlossene Klassen: A1 und AM